Namensänderung/-erklärung
Es gibt eine Vielzahl von Namensänderungen, die im Standesamt abgegeben werden können. Bitte sprechen Sie deshalb persönlich im Standesamt vor, damit wir Sie entsprechend beraten können.
Vorzulegende Original-Dokumente wären u. a.:
- Geburtsurkunde
- Erweiterte Meldebescheinigung
- Personalausweis oder Pass
- ggf. Eheurkunde
- ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil (oder aktuelle Eheurkunde mit Scheidungsvermerk)
- ggf. Sterbeurkunde
Die obige Aufzählung ist nicht abschließend.
Ausländische Urkunden müssen durch einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung nebst Apostille oder Legalisation erforderlich. Auch kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.
Gebühren
Aufgrund der Vielzahl der Namenserklärungen werden auch unterschiedliche Gebühren erhoben. Hierzu beraten wir Sie gern.
Sprechzeiten des Standesamtes
Dienstag von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Sie erreichen uns wie folgt:
Frau Wohlfeil-Becker 033205/598-32
Frau Graneß 033205/598-47
Frau Tonn 033205/598-41
Fax-Nr. 033205/598-50
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