Anerkennung der Vater- oder Mutterschaft
Die Beurkundung einer Vater- oder Mutterschaft ist vor, aber auch jederzeit nach der Geburt des Kindes möglich. Diese kann sowohl beim Standesamt als auch beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden. Die Abgabe der Sorgeerklärung ist nur beim Jugendamt möglich.
Vorzulegende Original-Unterlagen wären:
- Geburtsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunde des bereits geborenen Kindes
- Mutterpass des ungeborenen Kindes
- Personalausweis oder Pass der Eltern
- Erweiterte Meldebescheinigung der Mutter
- ggf. Eheurkunde
- ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
Die obige Aufzählung ist nicht abschließend.
Ausländische Urkunden müssen durch einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung nebst Apostille oder Legalisation erforderlich. Auch kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bei Fragen können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen.
Gebühren
Diese betragen 30,00 €.
Sprechzeiten des Standesamtes
Dienstag von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Sie erreichen uns wie folgt:
Frau Wohlfeil-Becker 033205/598-32
Frau Graneß 033205/598-47
Frau Tonn 033205/598-41
Fax-Nr. 033205/598-50
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