Es obliegt den Ausschüssen die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten, die Anträge und Beschlussvorlagen in ihren Sitzungen ausführlich und sachkundig zu beraten und der Gemeindevertretung Empfehlungen zu geben.
Durch die Ausschüsse erfolgt also eine Arbeitsteilung in der Gemeindevertretung auch unter Einbeziehung sachkundiger Einwohner der Gemeinde und damit auch einer gewissen Spezialisierung der kommunalpolitischen Tätigkeit.
Die Ausschüsse besitzen kein Initiativrecht.
Im Interesse einer kontinuierlichen und sachgerechten Aufgabenerfüllung hat die Gemeindevertretung vier ständige Ausschüsse gebildet. Ihnen sind wichtige Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde zur Beratung zugewiesen, wie der
- Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Wirtschaft,
- Ausschuss für Soziales, Bildung, Schulen, Jugend, Sport, Kultur- und Gemeindeentwicklung
- Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Bauen und Verkehr
Neben diesen Ausschüssen ist in einer amtsfreien Gemeinde ein Hauptausschuss als Pflichtausschuss zu bilden. Zu den Aufgaben des Hauptausschusses gehört es, das umfangreichen und komplizierten Aufgabenspektrum der größeren Gemeinden und dem sich daraus ergebenden höheren Aufwand bei der Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Gemeindevertretung und der Arbeit ihrer Ausschüsse zu koordinieren.