Archivansicht der Auslegung - "B-Plan 01/2017 Gewerbepark an der Feldstraße OT Michendorf"
Zeitraum der öffentlichen Auslegung
vom 31. Juli bis 15. August.2023
Ort der öffentlichen Auslegung
Rathaus der Gemeinde Michendorf
Fachbereich Bauen
Poststraße 1 (Besucheradresse)
14552 Michendorf
zu folgenden Zeiten:
Montags 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwochs 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitags 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweise
Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen. Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich nachstehende Änderungen ergeben:
• Anpassung des Entwurfs des Bebauungsplans
o Abgrenzung der Teilflächen der Emissionskontingente sowie Richtungssektoren Zusatzkontingente
o geänderte Baugrenzen
o nachrichtliche Übernahme von Flächen für Wald sowie Anbauverbots- und -beschränkungszone gemäß Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
o Verlauf Feldstraße und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Verkehrslärm)
o Flächen für den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
o Flächen für die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
o Flächen für die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen mit 5 m Breite
o Höhenbezugspunkt
o Linien A-B (Grenze gewidmeter und verlegter Straßenabschnitt) und C-D (Grenze in Verkehrslärmprognose, Anhang 2, berücksichtigter Abschnitt)
o Ausschluss zentrenrelevante Sortimente Einzelhandel
o Zulässigkeit von Nebenanlagen und Solarfestsetzung
o Hinweise zum Artenschutz und zum Waldbestand
o Ergänzung Planunterlage Grenzniederschrift
o Hauptversorgungs- und -abwasserleitungen
o Beton, ausgewiesen auf Planunterlage
• Anpassung von Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht für die geänderten Sachverhalte;
• Anpassung der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 (Anhang 1);
• Anpassung der Verkehrslärmprognose (Anhang 2).
Die geänderten Bestandteile sind in den Unterlagen entsprechend kenntlich gemacht.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden oder zur Niederschrift vorgetragen werden – jedoch nur zu den geänderten und ergänzten Teilen. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an: Gemeinde Michendorf Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf oder per E-Mail an: .
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Öffentliche Bekanntmachung
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer 114
Richard-Muth-Platz 1
(033205) 59861
E-Mail: