Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Michendorf.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung des Entwurfes der 4. Runde der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Michendorf


Gemäß § 47 d Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) besteht für Kommunen, in denen im Ergebnis der Lärmkartierung Geräuschimmissionen auf bewohnte Gebiete einwirken, die Verpflichtung, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Dieser Lärmaktionsplan ist gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG öffentlich auszulegen.


Für die Gemeinde Michendorf wurden für die 4. Runde vom Landesamt für Umwelt entsprechende Lärmkarten und Berichte erarbeitet, weshalb die Erarbeitung / Überarbeitung des Lärmaktionsplanes erfolgt ist.


Die Öffentlichkeit wird in Anlehnung an § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mittels einer öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.


Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Michendorf wird in der Zeit vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 24. November 2024 in der Verwaltung der Gemeinde Michendorf, Fachbereich Bauen, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf während folgender Zeiten:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr


zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.


Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung sind während des Auslegungszeitraums im Internet unter www.michendorf.de / Wirtschaft & Tourismus / Bauvorhaben und Bebauungspläne abrufbar.


Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Gemeinde Michendorf, Richard-Muth-Platz 1, 14552 Michendorf oder per E-Mail an . Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
 

Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB analog in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.


Michendorf, den 8. Oktober 2024
gez.
Claudia Nowka
Bürgermeisterin Siegel

 

 

 

Bündnis für Familie

 

 

Maerker Logo

Geoportal

 

Leitbild Michendorf

 

Allris Logo