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Beteiligungen

Michendorfer Bürgerhaushalt 

 

Bürgerhaushalt (4)

 

Was ist ein Bürgerhaushalt?

Der Bürgerhaushalt ist eine besondere Gestaltungsform bei der Haushaltsplanung um die Bürger*innen auf kommunaler Ebene zu beteiligen. Durch das Einreichen von Vorschlägen erhalten SIE die Möglichkeit, über einen gewissen Teil des Haushaltsbudgets mitzubestimmen. Satzung zum Bürgerhaushalt

 

Einbringung von Vorschlägen:

Der Michendorfer Bürgerhaushalt lebt von den Ideen und Wünschen der Einwohner*innen der Gemeinde. Die Vorschläge können sich auf Aufwendungen beziehen, die dem Gemeinwohl dienen oder auch Einsparungsmöglichkeiten mit sich ziehen.

 

Der Vorschlag muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Max. 10.000 €

  • Der Einreicher ist mindestens 14 Jahre alt.

  • Die Einreichung erfolgt bis 31.07. des jeweiligen Jahres.

  • Das Gemeinwohl wird gefördert.

Zur Webseite des Michendorfer Bürgerhaushalts. 

 

Es handelt sich beim Bürgerhaushalt um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Datenverarbeitung.

5. Michendorfer Bürgerhaushalt 2024

4. Michendorfer Bürgerhaushalt 2023

3. Michendorfer Bürgerhaushalt 2022

2. Michendorfer Bürgerhaushalt 2021

1. Michendorfer Bürgerhaushalt 2020

 

 

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