Das Standesamt informiert über die Durchführung von Eheschließungen in der Gemeinde Michendorf
Das Standesamt informiert:
Unter Beachtung der Verordnung über befristete Basismaßnahmen zum Infektionsschutzgesetz aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 31.03.2022 gilt für die Durchführung von Eheschließungen in der Gemeinde Michendorf:
Die o. g. Regelung ist bei der Durchführung von Eheschließungen bzw. Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen gem. § 17a PStG einzuhalten. In Ausübung des Hausrechts und der räumlichen Situation beträgt die mögliche Anzahl teilnehmender Personen im Trauzimmer Wildenbruch bis zu 20 Personen. Aufmerksam gemacht wird darauf, dass der Zutritt zum Gebäude nur Personen ohne Erkältungssymptomen gewährt wird. Diese Weisung gilt bis auf Widerruf.
Bei etwaigen Rückfragen können Sie uns gern wie folgt kontaktieren:
Tel.-Nr. Standesamt: | 033205/598-32 |
E-Mail-Anschrift: |
Weitere Informationen
Mehr über
Weitere Meldungen
Warum die Lichtsignalanlage für Fußgänger in der Potsdamer Straße so lange defekt ist
Di, 16. Juli 2024
Bereits seit mehreren Monaten ist die Lichtsignalanlage für Fußgänger in der Potsdamer Straße / ...
Gemeindezentrum Langerwisch vom 01.08. - 23.08.2024 wegen Bauarbeiten gesperrt
Mo, 15. Juli 2024
Liebe Nutzerinnen und Nutzer des Gemeindezentrums Langerwisch, im August 2024 werden im Rahmen der ...