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Laubentsorgung 2024

Laub-Update vom 30.10.2024

Die Laubeinsammlung hat sich bedauerlicherweise aus personellen Gründen und aufgrund des großen Laubanfalls etwas verzögert. In dieser Woche wurden nach Aussage des Entsorgungsunternehmens die folgenden Straßen im Ortsteil Michendorf teilweise oder vollständig vom Laub befreit: 

  • Saarmunder Straße

  • Meisenweg

  • Hubertusstraße

  • Igelweg

  • Hasenweg

  • Wieselweg 

  • Potsdamer Straße

Durch den Brückentag am Freitag wird die Laubaufnahme am kommenden Montag fortgesetzt.

 

Die Firma IKW Werder hat verbindlich zugesagt, ab nächster Woche zwei Kolonnen einzusetzen. Dies war bislang organisatorisch nicht möglich.

 

Weitere Planungen: 

  • KW 45: Kolonne 1: Michendorf nordwestlich der Bahnlinie (Michendorf-West etc.) / Kolonne 2: Wilhelmshorst nordwestlich der Bahnlinie bis Kiefernweg

  • KW 46: Kolonne 1: Michendorf südöstlich der Bahnlinie bis Ortsgrenze Langerwisch / Kolonne 2: Wilhelmshorst südöstlich der Bahnlinie bis Rubensstraße

  • KW 47: Kolonne 1: Langerwisch (Alt-Langerwisch, Neu-Langerwisch bis Am Feldrain/Bergholzer Straße / Kolonne 2: Wildenbruch-Lehnmarke, -Six, -Bergheide 

Des Weiteren ist in der KW 47 auch die Laubsammlung in Wildenbruch Dorfmitte sowie in allen Straßen links und rechts der Luckenwalder Straße vorgesehen, je nach Abarbeitungsstand.

 

Ganz allgemein gilt: sollten die vorgenannten Bereiche schneller bedient werden können, wird die Laubaufnahme jeweils im nächsten Bereich fortgesetzt. Ab der KW 48 beginnt der Durchlauf wieder in Michendorf/Wilhelmshorst nordwestlich der Bahnlinie.

 

Bitte tragen Sie das Laub rechtzeitig zu großen Haufen zusammen. Beachten Sie hierzu die untenstehenden Hinweise.
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Abgabe von Straßenbaumlaub beim Bauhof

Am kommenden Samstag, den 9. November 2024, kann auf dem Gelände des Bauhofs in der Ladestraße Laub von öffentlichen Straßenbäumen der Gemeinde Michendorf zwischen 09:00 und 13:00 Uhr kostenfrei abgegeben werden. Die Mitarbeitenden des Bauhofs sind gehalten, die Herkunft des Laubs zu prüfen.
 

Hierfür bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger Ausweisdokumente als Wohnortnachweis vorzulegen. Anhand von Listen wird jeweils festgestellt, welche Art von Straßenbaum im Bereich der Wohnortadresse vorhanden ist. Anderer Gartenabfall wie Grünschnitt, Nadeln von Nadelbäumen, Laub privater Bäume etc. wird nicht angenommen. 
 

Weitere Termine: 23. November 2024 und letztmalig am 7. Dezember 2024.

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Liebe Michendorferinnen und Michendorfer,

im August 2024 wurde die Aufnahme und Entsorgung des Straßenbaumlaubs der Gemeinde Michendorf ausgeschrieben. Anders als in den Vorjahren erfolgte die Ausschreibung in Losen und über einen Zeitraum von zwei Jahren:

 

Los 1 - Ortsteil Langerwisch

Los 2 - Ortsteil Michendorf 

Los 3 - Ortsteil Wilhelmshorst

Los 4 - Ortsteil Wildenbruch

Los 5 - Ortsteile Fresdorf und Stücken - Containerstellung

Los 6 - Containerstellung im Ortsteil Michendorf (Bauhof).

 

Der Zuschlag wurde an die Firma IKW GmbH Werder erteilt. In den Losen 1 bis 4 wird das Laub der Straßenbäume durch Fahrzeuge der Firma IKW GmbH Werder (Laubsauger/Greifarm) aufgenommen. 

 

In den Ortsteilen Fresdorf und Stücken sammelt der gemeindliche Bauhof das Laub auf und verbringt es zu den zentral aufgestellten Containern. Als zusätzliches Angebot ist die Abgabe des Straßenbaumlaubs auf dem Gelände des Bauhofs Michendorf möglich. Hierzu steht an bestimmten Tagen ein Container bereit.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise für ein erfolgreiches Gelingen der Laubentsorgung:

  • Aufgenommen und entsorgt wird nur das von den Anliegern zusammengeharkte und am Straßenrand auf möglichst große Haufen gesetzte Laub der öffentlichen Straßenbäume (reines Straßenbaumlaub – kein Laub von Privatbäumen). Es erfolgt keine Aufnahme von Müll, Steinen, Straßenkehricht,  Ästen und Gartenabfällen wie Gras, Strauchschnitt etc.

  • Laubhaufen können technisch nur aufgenommen werden, wenn sie nicht weiter als zwei Meter 2 m von der Haltemöglichkeit des Entsorgungsfahrzeugs gelagert werden. 

  • Um die Laubhaufen mit dem Greifarm zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Haufen anfahrbar sind und daher während der Entsorgungszeiten, die auf der Gemeinde-Homepage hingewiesen wird, nicht in der Nähe der Laubhaufen (insbesondere nicht davor) geparkt wird. Nach Möglichkeit bitte auch die Laubhaufen möglichst nicht neben parkenden Fahrzeugen zusammentragen.

  • Die Laubhaufen sollten nicht direkt unter Straßenbäumen und nicht an Verkehrszeichen/Baken, sondern idealerweise auf freien Flächen angesammelt werden. Bei Lagerung an Baumstammfüßen führt das feuchte Laub u. U. zu Fäulnis.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Michendorf
Fr, 11. Oktober 2024

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