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Start der Laubentsorgung 2024

Laub-Update vom 11.10.2024

 

In der zurückliegenden Woche wurde das Laub aller Straßen im Ortsteil Wilhelmshorst aufgenommen.

Ab dem 14.10.2024 erfolgt die Sammlung des Laubs im Ortsteil Michendorf, die bis Ende der Woche abgeschlossen werden soll. 

 

Achtung: am Montag- sowie am Dienstagmorgen erfolgt zusätzlich die Laubaufnahme in Neu-Langerwisch (Montag: die Straßenseite mit ungeraden Hausnummern, Dienstag: gerade Hausnummern).


Die Anwohnenden werden gebeten, das Straßenbaumlaub am Straßenrand zu möglichst großen Haufen zusammen zu harken. Vielen Dank! Laubhaufen, die mit Fahrzeugen zugeparkt werden, können ggf. erst beim nächsten Entsorgungs-Turnus aufgenommen werden. Bitte halten Sie daher den Zugang zu den Laubhaufen frei.

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Liebe Michendorferinnen und Michendorfer,

im August 2024 wurde die Aufnahme und Entsorgung des Straßenbaumlaubs der Gemeinde Michendorf ausgeschrieben. Anders als in den Vorjahren erfolgte die Ausschreibung in Losen und über einen Zeitraum von zwei Jahren:

 

Los 1 - Ortsteil Langerwisch

Los 2 - Ortsteil Michendorf 

Los 3 - Ortsteil Wilhelmshorst

Los 4 - Ortsteil Wildenbruch

Los 5 - Ortsteile Fresdorf und Stücken - Containerstellung

Los 6 - Containerstellung im Ortsteil Michendorf (Bauhof).

 

Der Zuschlag wurde an die Firma IKW GmbH Werder erteilt. In den Losen 1 bis 4 wird das Laub der Straßenbäume durch Fahrzeuge der Firma IKW GmbH Werder (Laubsauger/Greifarm) aufgenommen. 

 

In den Ortsteilen Fresdorf und Stücken sammelt der gemeindliche Bauhof das Laub auf und verbringt es zu den zentral aufgestellten Containern. Als zusätzliches Angebot ist die Abgabe des Straßenbaumlaubs auf dem Gelände des Bauhofs Michendorf möglich. Hierzu steht an bestimmten Tagen ein Container bereit.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise für ein erfolgreiches Gelingen der Laubentsorgung:

  • Aufgenommen und entsorgt wird nur das von den Anliegern zusammengeharkte und am Straßenrand auf möglichst große Haufen gesetzte Laub der öffentlichen Straßenbäume (reines Straßenbaumlaub – kein Laub von Privatbäumen). Es erfolgt keine Aufnahme von Müll, Steinen, Straßenkehricht,  Ästen und Gartenabfällen wie Gras, Strauchschnitt etc.

  • Laubhaufen können technisch nur aufgenommen werden, wenn sie nicht weiter als zwei Meter 2 m von der Haltemöglichkeit des Entsorgungsfahrzeugs gelagert werden. 

  • Um die Laubhaufen mit dem Greifarm zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Haufen anfahrbar sind und daher während der Entsorgungszeiten, die auf der Gemeinde-Homepage hingewiesen wird, nicht in der Nähe der Laubhaufen (insbesondere nicht davor) geparkt wird. Nach Möglichkeit bitte auch die Laubhaufen möglichst nicht neben parkenden Fahrzeugen zusammentragen.

  • Die Laubhaufen sollten nicht direkt unter Straßenbäumen und nicht an Verkehrszeichen/Baken, sondern idealerweise auf freien Flächen angesammelt werden. Bei Lagerung an Baumstammfüßen führt das feuchte Laub u. U. zu Fäulnis.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 11. Oktober 2024

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