Schöffen gesucht - Schöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Auf die Gemeindeverwaltung kommt bereits jetzt die Aufgabe zu, die Vorschlagslisten mit geeigneten Kandidat*innen für das Schöffenamt, die bereit sind am Amts- und Landgericht Potsdam als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilzunehmen, vorzubereiten. Anschließend wird diese von der Gemeindevertretung aufgestellt und an das zuständige Amtsgericht weitergereicht. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Hilfsschöffen in der zweiten Jahreshälfte 2023. Wie viele Schöffen aus jeder Gemeinde benötigt werden, bestimmen die Präsidentin des Amtsgerichts Potsdam und die Präsidenten der Landgerichte.
Anforderungsprofil:
Gesucht werden Bewerber*innen, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Bewerbung:
Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und sich für das Amt des Schöffen in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) interessieren, bewerben Sie sich gern bis zum 28. Februar 2023!
Das Bewerbungsformular in allg. Strafsachen erhalten Sie weiter unten. Dieses senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben per Post an die Gemeinde Michendorf, Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung, Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf, oder per E-Mail an: .
Auch für das Amt des Jugendschöffen können Sie sich bewerben, wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und darüber hinaus auch erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Ihre Bewerbung als Jugendschöffe richten Sie bitte an den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Niemöller Str. 1, 14806 Bad Belzig. Die Bewerbungsphase für die Amtszeit 2024 – 2028 ist noch nicht eröffnet. Bewerbungsunterlagen werden derzeit noch nicht entgegengenommen. Bitte erkundigen Sie sich zum aktuellen Stand unter Potsdam-Mittelmark: Schöffen in den Städten, Gemeinden und Ämtern
Weitere Informationen zur Schöffenwahl und zum Amt des Schöffen finden Sie auf www.schoeffenwahl.de.
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