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Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Potsdam-Mittelmark

Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Wildenbruch Am Berg

 

Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Wildenbruch Am Berg des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZV) „Mittelgraben“ ein Wasserschutzgebiet festzusetzen.

 

Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Gemeinde Michendorf. Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen ganz oder teilweise betroffen:

Langerwisch        Flur 10
Michendorf        Flur 3
Wildenbruch        Flur 1, 2

 

Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden. Die unten abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht. Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden

vom    05. Juni 2023
bis einschließlich    05. Juli 2023

bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, beim WAZV „Mittelgraben und bei der Gemeindeverwaltung Michendorf öffentlich ausgelegt.

 

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Recht, Bauen, Umwelt, Kataster und Vermessung
Fachdienst Umwelt – Untere Wasserbehörde
Besucheradresse: Am Teltowkanal 7 (4.OG), 14513 Teltow
Nach vorheriger Terminvereinbarung unter: 03328 31 8291 (Fr. Steinmetz) oder 03328 31 8296 (Fr. Driesner)

 

MWA Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH
Fahrenheitstraße 1
14532 Kleinmachnow
Nach vorheriger Terminvereinbarung unter: 033203 345 423 (Hr. Koppermann) oder 033203 345 423 (Fr. Krüger)

 

Verwaltungsgebäude der Gemeinde Michendorf
Fachbereich Bauen
Besucheradresse: Poststraße 1, 14552 Michendorf
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Sowie nach vorheriger Terminvereinbarung unter: 033205 598 44 (Fr. Bach)

 

Zusätzlich werden die Auslegungsunterlagen auf der Internetseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark (www.potsdam-mittelmark.de -> Bürgerservice -> Umwelt -> Wasserschutzgebiete) veröffentlicht.


In den Verordnungsentwurf und die dazugehörenden Karten kann jedermann während der o.g. Dienststunden oder nach Terminvereinbarung Einsicht nehmen.

Vom                05. Juni 2023 (Beginn der Auslegung)
bis einschließlich    19. Juli 2023 (Ende Einwendungsfrist)

kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich bei der Unteren Wasserbehörde (Postanschrift: Niemöllerstraße 1, 14806 Bad Belzig) oder zur Niederschrift (Besucheradresse: Am Teltowkanal 7, 14513 Teltow) vorbringen.

 

Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedeken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.

Am 1. August 2023 um 16 Uhr findet im Gemeindezentrum Michendorf „Zum Apfelbaum“, Sitzungsraum im 1. Obergeschosse, Potsdamer Straße 64, 14552 Michendorf eine mündliche Erörterung zur geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Wildenbruch Am Berg statt.

 

Der Erörterungstermin dient dem Zweck, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu besprechen. Dabei wird den Personen, die fristgemäß Einwendungen vorgebracht haben, die Möglichkeit eingeräumt, zur Schutzgebietsausweisung Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen. An dem Erörterungstermin kann jeder Betroffene teilnehmen.

 

Karte_Wasserschutzgebiet Wildenbruch

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 08. Mai 2023

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