Erinnerungsschreiben Grundsteuererklärung
Das Ministerium für Finanzen und für Europa sendet ab Juni 2023 Erinnerungsschreiben bezüglich der Abgabe der Grundsteuererklärung an Immobilieneigentümer. In den Schreiben wird darauf hingewiesen, dass es dem Ministerium bzw. den Finanzämtern nicht möglich ist, alle gemeldeten Erklärungen rechtzeitig zu verarbeiten, so dass auch Haushalte eine Erinnerung erhalten, die bereits eine Erklärung abgegeben haben. Wer bereits eine Grundsteuererklärung abgegeben hat, kann das Schreiben ignorieren.
Zum 26. April 2023 wurden mit 81,6 % 1.020.092 der erforderlichen Erklärungen abgegeben. Insgesamt werden 1,25 Mio. Erklärungen erwartet. Um auch die restlichen Erklärungen zeitnah zu erhalten, drohen ab dem 30. Juni 2023 bei Nichtabgabe der Grundsteuererklärung Verspätungszuschläge. Bei gänzlicher Nichtabgabe erfolgt seitens der Finanzämter eine Schätzung.
Die Erledigungsquote der Finanzämter, d.h. der Versand der Bescheide und die Durchführung der Hauptfeststellung liegt mit Stand 2. Mai 2023 bei 40,19 %. Die Einspruchsquote liegt zum 30. April 2023 bei 9,77 %.
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