Vorschlagsliste Schöffenwahl liegt vom 01.-10.08.2023 aus
Erneute Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen/Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Gemeinde Michendorf für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Potsdam und den Strafkammern des Landgerichts Potsdam
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 17. April 2023 die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Potsdam und das Landgericht Potsdam beschlossen.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 1. bis 10. August 2023 zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Michendorf, Poststraße 1, 14552 Michendorf, Bürgerservice Zi. 1.14 aus.
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Gemeindeverwaltung Michendorf, Poststr. 1, 14552 Michendorf, Bürgerservice, Raum 1.14) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen sind, die nach den §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Die erneute Auslegung wird erforderlich, da die vorherige Auslegungsfrist unzureichend war.
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