Hinweise für Anlieger
Viele Privatgrundstücke werden von ihren Bewohnern liebevoll gehegt, gepflegt und ansehnlich gestaltet. Dies gilt auch für den Umgang mit Bürgersteigen, Rinnsteinen und Straßenflächen vor den jeweiligen Grundstücken. An manchen Orten ist jedoch - trotz regelmäßiger Hinweise des Ordnungsamtes der Gemeinde Michendorf - zu beobachten, dass durch mangelnde Pflege von Grundstücken öffentliche Flächen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Beschnitt von Hecken und Bäumen am Straßenrand
Durch Überwuchs von Hecken und Bäumen sind insbesondere Gehwege oft nicht mehr durchgängig nutzbar, sodass Fußgänger auf die Straßenflächen ausweichen müssen. Die Fußgänger sind dadurch vermeidbaren Gefahren ausgesetzt. Bitte halten Sie daher Ihre Hecken und Bäume auf Abstand. Nähere Informationen zu allgemeinen Anliegerpflichten entnehmen Sie bitte der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Michendorf(u. A. § 5 Abs. 3) unter Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung.
Reinigung von Rinnsteinen
Ein weiteres Augenmerk sollte zudem auf die Reinigung der Rinnsteine gerichtet werden, die das ungehinderte Ablaufen des Regenwassers gewährleisten sollen. Hier mussten gerade nach schweren Regenfällen und Stürmen erhebliche Verunreinigungen in den Rinnsteinen festgestellt werden, die ein kontrolliertes Ablaufen des Regenwassers nahezu unmöglich machen. Daher die herzliche Bitte an alle Anlieger, der Reinigung des Rinnsteins vor den Grundstücken, sofern vorhanden, auch in der Urlaubszeit besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Reinigungsverpflichtung von Straßenanliegern
Gemäß § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Michendorf erstreckt sich die Reinigungsverpflichtung der Straßenanlieger grundsätzlich auf die Länge des unmittelbar an der Straße anliegenden Grundstückes. Die Reinigungspflicht gilt für alle an öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstückseiten und -flächen, u. a. auch für Gehwege und Rinnsteine. Sind die Anlieger beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigungspflicht jeweils bis zur Straßenmitte.
Weitere Informationen zum Thema Anliegerpflichten erhalten Sie gerne vom Ordnungsamt unter oder Tel. 033205 598-23.
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