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Informationen zur Reform der Grundsteuer 2025

Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019 wurden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt. Die Finanzämter bewerten seit 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

 

Ziel der Grundsteuerreform sind nicht höhere kommunale Einnahmen, sondern die Erhebung der Grundsteuer auf Basis eines grundgesetzkonformen Modells. Die neue Grundsteuer wird berechnet, indem man den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Der Grundsteuerwert und der Steuermessbetrag werden durch das Finanzamt anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung ermittelt. Der Hebesatz wird hingegen bis 2025 in den meisten Gemeinden noch angepasst werden müssen, damit die Grundsteuerreform im Land Brandenburg möglichst aufkommensneutral ist.

 

In einem öffentlich einsehbaren Transparenzregister, welches vom Land Brandenburg eingeführt wird, wird ein aufkommensneutraler Hebesatz für die Gemeinden ermittelt.

 

Im Rundschreiben 46/2024 berichtet der Städte- und Gemeindebund Brandenburg:
„Das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg hat auf der Sitzung des Landesausschuss des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg am 26. Februar 2024 über den Stand der Umsetzung der Reform der Grundsteuerreform im Land Brandenburg informiert. Nach Angaben des Ministeriums der Finanzen und für Europa sollen die Gemeinden über ein öffentliches Register erst im vierten Quartal über den festzulegenden Hebesatz informiert werden. Hintergrund ist, dass ausgehend von den Daten zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen über die festzusetzenden Hebesätze für alle Städte und Gemeinden getroffen werden können.“

 

Auf der Grundlage des Transparenzregisters kann die Gemeinde somit erst im 4. Quartal 2024 neue Hebesätze für die Grundsteuer erlassen. Anschließend werden die neuen Grundsteuerbescheide für 2025 zum Jahresbeginn 2025 an die Steuerpflichtigen übersandt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.brandenburg.de.
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 13. Mai 2024

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