neue Hundehalterverordnung
Liebe Michendorferinnen und Michendorfer,
am 25.06.2024 hat das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung erlassen, welche bereits seit dem 01.07.2024 in Kraft getreten ist und im gesamten Land Brandenburg gilt.
Was bedeutet das für Sie als Hundehalter?
Die neuen Regelungen in Kurzform:
Alle Hunde müssen ab der 8. Lebenswoche mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders dauerhaft gekennzeichnet werden (bei Tierärzten möglich). Eine kostenlose Registrierung bei einem privaten Haustierregister (TASSO, FINDEFIX) kann vorgenommen werden.
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die Haltung aller Hunde unter Angabe der Rasse, des Wurfdatums, der Farbe und der Nummer des Mikrochips unverzüglich (innerhalb von max. zwei Wochen) bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.
Die Gefährlichkeit eines Hundes ergibt sich nicht mehr aus seiner Rassezugehörigkeit, sondern wird nach seinem Verhalten bzw. seiner Ausbildung beurteilt. Die Gefährlichkeit stellt die örtliche Ordnungsbehörde nach Prüfung bekanntgewordener Sachverhalte fest.
Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Diese ist unverzüglich zu beantragen. Für eine Erlaubnis sind unter anderem Nachweise über die erforderliche Sachkunde (Sachkundeprüfung) und die Zuverlässigkeit (bedenkenloses Führungszeugnis) erforderlich.
Die Grundsätze zur Leinenpflicht und zum Maulkorbzwang orientieren sich an den bisherigen Regelungen.
Neuregelung, dass durch das Tier auf öffentlichen Flächen verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen sind.
Die Gemeinde Michendorf stellt ein neues abgeändertes Formular zur Verfügung, welches die Änderungen der neuen Hundehalterverordnung berücksichtigt. Das bisherige Formular ist nicht mehr gültig. Das Formular finden Sie im Online-Serviceportal der Gemeinde.
Steuerliche Auswirkungen für die Halterinnen und Halter ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
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